Was kostet eine Wallbox mit Installation?
Das hängt vor allem vom Weg zwischen Zählerschrank und Stellplatz ab und davon, ob im Zählerschrank Platz für die neue Absicherung ist. Deshalb nennen wir keinen Pauschalpreis aus der Ferne. Nach dem Check vor Ort bekommen Sie einen Festpreis, in dem Wallbox, Leitung, Absicherung, Anmeldung und Inbetriebnahme stehen.
Muss ich meine Wallbox anmelden?
Ja, und zwar bevor sie in Betrieb geht. Zuständig ist Ihr Netzbetreiber, in Hamburg die Hamburger Energienetze (früher Stromnetz Hamburg), im Umland je nach Ort ein anderer. Bis 11 Kilowatt reicht eine Meldung, darüber braucht es seine Zustimmung. Beides erledigen wir, und wir prüfen dabei gleich, ob Hausanschluss und Zählerschrank die zusätzliche Last tragen.
11 oder 22 Kilowatt – was brauche ich?
Für zu Hause fast immer 11 Kilowatt. Viele E-Autos nehmen an der Wallbox ohnehin höchstens 11 Kilowatt auf, und über Nacht wird damit jeder Akku voll. Eine 22-Kilowatt-Wallbox braucht die Zustimmung des Netzbetreibers und lohnt sich nur, wenn Ihr Auto die Leistung auch annimmt und oft nur kurz zu Hause steht.
Kann ich mit meinem eigenen Solarstrom laden?
Ja, das ist der größte Hebel. Die Wallbox regelt ihre Leistung nach dem, was Ihr Dach gerade übrig hat: einphasig ab 1,4 Kilowatt, dreiphasig bis 11 Kilowatt. In unserem Beispielhaus mit 10 Kilowattpeak und Speicher kommen so gut 40 Prozent des Autostroms vom Dach, wenn das Auto tagsüber unterwegs ist, und über 80 Prozent, wenn es tagsüber zu Hause steht. Mit dem Rechner auf dieser Seite sehen Sie es für Ihren Alltag.
Darf der Netzbetreiber meine Wallbox drosseln?
Nur im Ausnahmefall und nie ganz. Neue Wallboxen gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz. Droht das örtliche Netz überlastet zu werden, darf der Netzbetreiber die Ladeleistung vorübergehend begrenzen, 4,2 Kilowatt bleiben aber immer. Im Gegenzug zahlen Sie weniger Netzentgelt. Welches der Modelle sich für Sie rechnet, klären wir bei der Planung.
Ich wohne zur Miete oder in einer Eigentümergemeinschaft – geht das?
Ja. Seit Dezember 2020 haben Mieter und Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, dass Vermieter oder Eigentümergemeinschaft den Einbau einer Lademöglichkeit erlauben. Die Kosten trägt in der Regel, wer die Wallbox haben möchte. Für den Antrag an Vermieter oder Verwaltung bekommen Sie von uns die technischen Unterlagen.
Reicht nicht auch die normale Steckdose?
Für gelegentliches Laden im Notfall ja, als Dauerlösung nicht. Haushaltssteckdosen und ihre Leitungen sind nicht für stundenlange Volllast gebaut. Sie laden mit rund 2,3 Kilowatt, ein 60-Kilowattstunden-Akku braucht so über einen Tag. Die Wallbox hat eine eigene Leitung, eine eigene Absicherung und einen Fehlerstromschutz, der auch Gleichfehlerströme erkennt.
Gibt es Förderung für die Wallbox?
Das ändert sich immer wieder. Ob es für Ihre Wallbox gerade ein Programm gibt, bundesweit, vom Land oder von Ihrem Energieversorger, prüfen wir bei der Planung. Unabhängig davon sparen Sie über die günstigeren Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen.