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Wärmepumpe

Wärmepumpe-Förderung im Altbau 2026: Zuschüsse, KfW 458 & Antrag

Person im braunen Hemd unterschreibt Unterlagen auf einem blauen Klemmbrett, im Vordergrund ein Hausmodell mit rotem Dach auf einem Bauplan

Die staatliche Förderung entscheidet oft darüber, ob der Umstieg auf eine Wärmepumpe im Altbau wirtschaftlich wird. Sie senkt den Eigenanteil erheblich – wenn man die Bausteine kennt und den Antrag richtig stellt. Dieser Beitrag erklärt, wie hoch die Zuschüsse für den Heizungstausch im Bestand ausfallen, welche Voraussetzungen gelten, wer den Höchstsatz erreicht, worauf beim Antrag zu achten ist und was sich 2027 ändert.

Kurzantwort

Für den Einbau einer Wärmepumpe im Altbau gibt es über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten – für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) sogar bis zu 80 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind für ein Einfamilienhaus auf 28.000 Euro gedeckelt, woraus sich ein Zuschuss von bis zu 22.400 Euro ergibt. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und Boni zusammen. Vor dem Antrag muss ein Vertrag mit dem Fachbetrieb stehen, der unter der Bedingung der Förderzusage geschlossen ist; beides muss erledigt sein, bevor die Arbeiten beginnen.

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe im Altbau?

Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und zwei Bonusbausteinen, die sich kombinieren lassen. Der Gesamtzuschuss ist allerdings gedeckelt.

BausteinSatzWer ihn bekommt
Grundförderung30 Prozentalle Antragsberechtigten, auch Vermieter
Klimageschwindigkeitsbonus16 Prozentselbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer alten Heizung
Einkommensbonus10 bis 40 Prozentselbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 50.000 Euro

Die einzelnen Prozentsätze summieren sich rechnerisch auf mehr als den maximalen Zuschuss – deshalb greift ein Deckel: Insgesamt sind 70 Prozent möglich, für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro (mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro) 80 Prozent. Wird die Immobilie vermietet und nicht selbst bewohnt, gibt es ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent.

Die Förderbausteine im Detail

Grundförderung (30 Prozent)

Die Grundförderung erhält jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe einbauen lässt – unabhängig von Einkommen oder Art der alten Heizung. Sie bildet das Fundament der Förderung und steht sowohl selbstnutzenden Eigentümern als auch Vermietern zu.

Klimageschwindigkeitsbonus (16 Prozent)

Diesen Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümer für ihre Hauptwohnung, wenn sie eine funktionstüchtige alte Heizung ersetzen – eine Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung beliebigen Alters oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre in Betrieb ist. Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden, und nach dem Austausch dürfen die versorgten Räume nicht mehr von einer fossilen oder mit Gas betriebenen Heizung versorgt werden. Wer also den alten Öl- oder Gaskessel als Reserve weiterlaufen lässt, verliert den Bonus. Der Bonus belohnt den frühen Umstieg und ist zeitlich befristet: Er gilt in dieser Höhe bis Ende Januar 2027, sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028.

Einkommensbonus (bis 40 Prozent)

Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und ist gestaffelt: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt, erhöhen sich die Grenzen einmalig um 10.000 Euro (Familienzuschlag). Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttoeinkommen – und zwar der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag, nachgewiesen über die Einkommensteuerbescheide. Für einen Antrag im Jahr 2026 zählen also die Jahre 2023 und 2024.

Der maximale Fördersatz: der Deckel bei 70 und 80 Prozent

So großzügig die Bausteine wirken – der Gesamtzuschuss ist gedeckelt. Für selbstnutzende Eigentümer liegt die Förderquote bei höchstens 70 Prozent, mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro (mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro) bei bis zu 80 Prozent. Diese Obergrenze ist wichtig für die Planung: Wer alle Boni kombiniert, erreicht sie schnell, kann sie aber nicht überschreiten. Vermietete Objekte bleiben bei der Grundförderung von 30 Prozent.

Förderfähige Kosten und Beispielrechnung

Nicht die gesamten Projektkosten sind förderfähig, sondern nur bis zu einer Obergrenze. Für die erste Wohneinheit liegt diese bei 28.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern kommen für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro hinzu, ab der siebten jeweils 8.000 Euro.

Ein Rechenbeispiel für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus: Bei förderfähigen Kosten von 28.000 Euro und einem Fördersatz von 70 Prozent beträgt der Zuschuss 19.600 Euro. Erreicht ein Haushalt mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro den Höchstsatz von 80 Prozent, sind es bis zu 22.400 Euro. Liegen die tatsächlichen Kosten höher als die förderfähige Obergrenze, trägt den übersteigenden Teil der Eigentümer selbst. Wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen, zeigt der Beitrag zu den Kosten einer Wärmepumpe im Altbau.

Voraussetzungen für die Förderung

Damit die Wärmepumpe gefördert wird, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Sie stellen sicher, dass nur effiziente Anlagen im Bestand bezuschusst werden.

Ab dem 1. Januar 2028 werden außerdem nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie R290 (Propan) gefördert. Welcher Wärmepumpentyp diese Anforderungen im Einzelfall erfüllt, ordnet der Beitrag dazu ein, welche Wärmepumpe für den Altbau geeignet ist.

Förderung für die verschiedenen Wärmepumpen-Arten

Die Heizungsförderung ist technologieoffen: Gefördert werden Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen ebenso wie Hochtemperatur-Wärmepumpen für den unsanierten Altbau – vorausgesetzt, sie stehen auf der Förderliste und erreichen rechnerisch die Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0. Bis zur angekündigten Neuregelung im ersten Quartal 2027 entscheiden über die Höhe der Förderung nicht der Typ, sondern Boni und Einkommen; danach soll auch die Herkunft des Geräts eine Rolle spielen (siehe unten).

Was ist förderfähig – und was nicht?

Förderfähig ist nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch alles, was für ihren Einbau und Betrieb nötig ist: die Installation und Inbetriebnahme, der hydraulische Abgleich, neue Heizkörper, Warmwasser- und Pufferspeicher, das Fundament, die direkt zugehörige Elektroinstallation sowie die Demontage der alten Heizungsanlage. Alle diese Posten zählen bis zur Obergrenze von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit zu den förderfähigen Kosten. Nicht gefördert wird der Anteil, der über diese Grenze hinausgeht – ihn trägt der Eigentümer selbst. Wer die Förderbedingungen kennt, plant die Maßnahme so, dass die Zuschüsse optimal ausgeschöpft werden.

Zuschuss oder Kredit?

Die Heizungsförderung 458 ist ein Zuschuss – er muss nicht zurückgezahlt werden und mindert direkt den Eigenanteil. Wer die verbleibenden Kosten finanzieren möchte, kann den Zuschuss mit dem Ergänzungskredit der KfW (Programme 358 und 359) kombinieren. So lassen sich auch größere Vorhaben im Altbau stemmen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): der Rahmen

Die Heizungsförderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Während die KfW über das Programm 458 den Heizungstausch bezuschusst, fördert das BAFA über die BEG für Einzelmaßnahmen ergänzende Schritte an der Gebäudehülle – etwa eine Dämmung oder neue Fenster – mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten (Stand: Oktober 2026). Gerade im Altbau lohnt sich der Blick auf beide Programme, weil jede Verbesserung der Hülle die nötige Vorlauftemperatur senkt. Wie eine solche Maßnahme an einem Bestandshaus aussieht, zeigt unsere Schwestermarke Nordic Bau im Ratgeber zur Dämmung einer Klinkerfassade.

Regionale und ergänzende Förderprogramme

Neben der bundesweiten KfW-Förderung bieten manche Bundesländer, Kommunen und Energieversorger eigene Zuschüsse für den Einbau einer Wärmepumpe. Ob sich ein zusätzliches Programm lohnt, will genau gerechnet sein: Wird die Bundesförderung mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert, dürfen laut Merkblatt alle Mittel zusammen höchstens 60 Prozent der geförderten Kosten erreichen. Wer allein über die KfW schon mehr bekommt, gewinnt durch ein zweites Programm deshalb meist nichts. Für dieselben Kosten darf zudem nur ein Antrag entweder bei der KfW oder beim BAFA gestellt werden, und der Steuerbonus für energetische Sanierungen lässt sich für dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich nutzen. Ein Energie-Effizienz-Experte oder Fachbetrieb kennt die passende Kombination.

Was ändert sich bei der Förderung 2027 und 2028?

Die Konditionen sind nicht dauerhaft festgeschrieben, sondern werden schrittweise abgeschmolzen. Vier Entwicklungen sind für die Planung wichtig:

Für Hausbesitzer bedeutet das: Wer den Umstieg ohnehin plant, fährt mit einem früheren Antrag in der Regel besser, weil die Förderung tendenziell sinkt.

So beantragen Sie die Förderung

Die Reihenfolge ist entscheidend – ein zu früher Vertragsabschluss ohne die richtige Absicherung kann die Förderung kosten.

  1. Fachbetrieb einbinden: Ein Fachunternehmen oder Energie-Effizienz-Experte plant die Maßnahme und stellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus.
  2. Vertrag mit Bedingung schließen: Den Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb schließen Sie mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage und dem voraussichtlichen Datum der Umsetzung. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt bereits als Beginn des Vorhabens und schließt die Förderung aus; nachträglich lässt sich die Bedingung nicht ergänzen. Prüfen Sie das Angebot darauf: In der Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz enthielt nur ein Drittel der Wärmepumpen-Angebote einen entsprechenden Passus.
  3. Antrag vor Vorhabenbeginn stellen: Der Zuschuss wird im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ beantragt, bevor die Arbeiten beginnen; BzA und Vertrag werden dabei hochgeladen. Nach der Zusage können Sie sofort starten.
  4. Umsetzung und Nachweis: Für die Umsetzung bleiben ab der Zusage 36 Monate. Spätestens sechs Monate nach Abschluss reichen Sie die Rechnungen und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ein; nach der Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss in der Regel zur Mitte oder zum Ende eines Monats aus.

Weil die Formalitäten über eine Förderung entscheiden können, übernimmt ein erfahrener Fachbetrieb die Planung und die technischen Nachweise idealerweise aus einer Hand.

Wärmepumpe Altbau Förderung: das Wichtigste in Kürze

Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe im Altbau?

Über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) sind bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind für ein Einfamilienhaus auf 28.000 Euro gedeckelt (Stand: Oktober 2026).

Wer bekommt die vollen 80 Prozent?

Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro, die den Einkommensbonus mit der Grundförderung und dem Klimageschwindigkeitsbonus kombinieren. Ohne den Klimageschwindigkeitsbonus ergeben Grundförderung und voller Einkommensbonus 70 Prozent.

Was ist die KfW 458?

Die KfW 458 ist das Zuschussprogramm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude". Über dieses Programm wird der Einbau einer förderfähigen Heizung wie einer Wärmepumpe im selbst genutzten oder vermieteten Bestandsgebäude bezuschusst.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Der Bauantrag des Gebäudes muss mindestens fünf Jahre zurückliegen, die Wärmepumpe auf der Förderliste des BAFA stehen und rechnerisch eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen. Dazu kommen ein hydraulischer Abgleich, strenge Schallschutz-Anforderungen bei Luft-Wasser-Wärmepumpen und die Bestellung eines intelligenten Messsystems.

Wann muss ich den Förderantrag stellen?

Bevor die Arbeiten beginnen. Zuerst schließen Sie den Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb – mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage –, dann stellen Sie den Antrag im KfW-Kundenportal „Meine KfW“. Ein Vertrag ohne diese Bedingung oder ein Baustart vor dem Antrag schließt die Förderung aus.

Ändert sich die Förderung 2027?

Ja. Ab dem 1. Februar 2027 sinken der förderfähige Höchstbetrag und der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich. Außerdem soll laut Förderrichtlinie ab dem ersten Quartal 2027 die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent sinken, mit einem Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten für Geräte aus der EU. Die Einzelheiten stehen noch aus (Stand: Oktober 2026).

Muss ich die Förderung zurückzahlen?

Nein. Die Heizungsförderung 458 ist ein Zuschuss und wird nicht zurückgezahlt. Ergänzend lässt sich der Ergänzungskredit der KfW nutzen, wenn die verbleibenden Kosten finanziert werden sollen.

Fazit

Die Förderung macht die Wärmepumpe im Altbau für viele Hausbesitzer erst wirtschaftlich: Bis zu 70 Prozent, für niedrige Einkommen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten übernimmt der Staat über die KfW 458. Weil Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus ab 2027 halbjährlich sinken und sich die Grundförderung für Wärmepumpen ändern soll, lohnt sich ein früher, gut vorbereiteter Antrag. Entscheidend sind die richtige Reihenfolge, die passende Anlage von der Förderliste und ein Fachbetrieb, der Planung und Nachweise zuverlässig liefert. Ob sich der Umstieg für Ihr Haus grundsätzlich lohnt, ordnet der Ratgeber zur Wärmepumpe im Altbau ein.

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